Der Vorstand der AUDI AG ist mit Abgabe einer Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG verpflichtet, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hinzuwirken (Compliance), Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK). Dies wird durch den AR-Prüfungsausschuss (Audit Committee) überwacht, den der Vorstand der AUDI AG regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Compliance zu informieren hat.

Die Audi Hungaria als Teil des AUDI Konzerns hat sich zur Einhaltung der o.g. Verpflichtungen der Muttergesellschaft sowie der lokalen rechtlichen Vorschriften verpflichtet.

Audi Hungaria Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct)

 

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